VERSATUS™ WP Venenverweilkanüle mit Flügel

Venenverweilkatheter mit Flügeln und Injektionsventil

Art. Nr.: 500870

VERSATUS™ WP Venenverweilkanüle mit Flügel

Venenverweilkatheter mit Flügeln und Injektionsventil

Art. Nr.: 500870
  • Integrierte, leckfreie Blutfangkammer
  • Röntgendicht
  • Für eine venenschonende Platzierung
  • In verschiedenen farbcodierten Größen erhältlich.
  • Lieferumfang: Packung zu je 50 Stück. Einzeln steril verpackt.
zzgl. MwSt. + Versandkosten

1,5 Liter, gelb
VE: Stück
1,45 €
VE: Stück
4,99 €
mit 15 µm Flüssigkeitsfilter...
VE: 100 Stück
126,00 €
VE: Stück
ab 0,99 €
B x T x H: 60 x 20 x 41 cm
VE: Stück
245,00 €
Versandkostenfrei ab 100 €
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After-Sales Serviceangebote

VERSATUS™ WP Venenverweilkanüle mit Flügel

Venenverweilkatheter mit Flügeln und Injektionsventil

  • Integrierte, leckfreie Blutfangkammer
  • Röntgendicht
  • PVC-frei und latexfrei
  • Original Terumo-Qualitätsschliff für eine sanfte Punktion

PVC-freie und latexfreie VERSATUS™ WP Einmal-Kanüle

VERSATUS™ W Kunststoffkanüle aus biokompatiblen ETFE (Ethylentetrafluorethylen). Längssteifigkeit und Flexibilität des Katheters. Spezial-Silikonbeschichtung von Kanüle und Katheter. Flügel mit farbcodierter Größenkennzeichnung.

In verschiedenen farbcodierten Größen erhältlich.

Lieferumfang:

Packung zu je 50 Stück. Einzeln steril verpackt.

Aktuelle Informationen zur TRBA 250

Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst, das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Ab­schnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.

Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.

  • Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
  • Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.

Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250
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