Besteck zur Venenpunktion für Kurzzeitinfusion

(Hersteller: Hausmarke | Art. Nr. 500170)
Perfusionsbesteck zur Venenpunktion
22,60
zzgl. MwSt.
Versandkosten
  • Zur kurzzeitigen Injektion, Infusion und Transfusion bis 30 min.
  • Mit Schlauch und Verbindungsstück
  • Farbliche Größenkennzeichnung
  • In verschiedenen Abmessungen erhältlich.
  • Lieferumfang: Verpackt zu je 100 Stück.

Perfusionsbesteck zur Venenpunktion

  • Zur kurzzeitigen Injektion, Infusion und Transfusion bis 30 min.
  • Mit Schlauch und Verbindungsstuck

Punktionskanüle für kurzzeitige Infusion, Perfusion und Transfusion

Praktische Farbkodierung für die sichere und verwechslungsfreie Auswahl der richtigen Größe des Infusionsbesteckes. Mit Lock-Ansatz und transparentem Schlauch.

In verschiedenen Abmessungen erhältlich.

Lieferumfang:

Verpackt zu je 100 Stück.

Informationen zur TRBA 250

Aktuelle Informationen zur TRBA 250

Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst, das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Ab­schnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.

Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.

  • Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
  • Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.

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