B.BRAUN OMNICAN® Insulinspritzen
Latexfreie Insulin-Spritzen für U 40-Insuline mit integrierter Kanüle
- Mit integrierter Kanüle zur subkutanen Injektion von Insulin
- Große, einfach zu lesende Skalierung für eine exakte Dosierung
- Kolben mit doppeltem Dichtungsring und integriertem Kolbenstopp
- Skaleneinteilung je nach Ausführung 1 I.U. / 0,5 I.U.
- Totvolumen: 0,4 µL bei 8mm und 0,5µL bei 12 mm Ausführung
OMNICAN® 20 /40 Insulin-Spritzen mit integrierter Kanüle
Kaum wahrnehmbarer Einstich durch präzisen Facettenschliff der Spitze und spezielle Beschichtung. Runde Zylinderform mit schwarzer Skalierung. Der hochtransparente Zylinder der Spritze sorgt dafür, dass Luftblasen leicht erkennbar sind. Schutzkappen an den Enden der Spritze garantieren ihre Sterilität. Die B.BRAUN OMNICAN® Insulinspritzen sind einzeln steril verpackt.
Materialeigenschaften der B.BRAUN OMNICAN® Einmal-Spritzen
Dünnwand Technologie Nadel (gem. EN ISO 9626:2001) mit extrem feinem 3 Facetten Schliff und einer speziellen Silikonbeschichtung.
Materialien: PP, PS, IR, PE, Edelstahl, Silikonöl
Latex-frei, PVC-frei, DEHP-frei
Erfüllt die Anforderungen der EN ISO 8537:2008
OMNICAN® 20
Einmal-Insulinspritze für U-40-Insulin (0,5 ml / 20 I.U.) mit integrierter 30 G Kanüle 0,30 x 8 mm. Skaleneinteilung 0,5 I.U. Totvolumen: 0,4 µL bei 8 mm Ausführung.
OMNICAN® 40
Einmal-Insulinspritze für U-40-Insulin (1 ml / 40 I.U.) mit integrierter Kanüle (Ø 0.30 mm x 8 oder 12 mm Länge). Skaleneinteilung 1 I.U. Totvolumen: 0,5 µL bei 12 mm Ausführung.
In verschiedenen Kanülengrößen erhältlich.
Lieferumfang:
Einzeln steril verpackt. Packung zu je 100 Stück.
Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der
Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst,
das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Abschnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.
Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.
- Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
- Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.
Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250
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