B.BRAUN Injekt® Feindosierungsspritze
Für die spezielle Indikation, steril
- Feinskalierung mit Skaleneinteilung 0,01 ml
- Mit Luer-Ansatz
- Sicherer Kolbenstopp für problemloses Aufziehen bis zum Maximalvolumen
- Mit Spardorn: ohne Totraum, kein Medikamentenverlust
- Einzeln steril verpackt
Zweiteilige Feindosierungsspritzen B.BRAUN Injekt®-F 1 ml
Die Skala der Feindosierspritze ist in 1/100 ml aufgeteilt (1 Teilstrich entspricht 0,01 ml). Durch die Spezialgraduierung kann die Injektionslösung exakt dosiert werden. Hochtransparenter Zylinder mit grüner Kolbenstange und schwarzer Graduierung für ideale Ablesbarkeit, wischfest. Sicherer Kolbenstopp für problemloses Aufziehen bis zum Maximalvolumen.
Anwendervorteile der Feindosierungsspritze von B.BRAUN
Feinskalierung mit Skaleneinteilung 0,01 ml für präzise Verabreichung von Medikamenten.
Hochtransparenter Zylinder mit schwarzer, wischfester Graduierung
Grüne Kolbenstange
Materialeigenschaften
Spritzenzylinder und Spritzenkolben aus Polypropylen
Nicht hergestellt mit Silikonöl, Bisphenol A, Latex, DEHP und PVC
Gefertigt nach der DIN EN ISO-Norm 7886-1
Ausführung mit oder ohne Kanüle erhältlich.
Lieferumfang:
Packung zu 100 Stück.
Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der
Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst,
das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Abschnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.
Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.
- Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
- Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.
Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250
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