B.BRAUN Omnican® fine Pen Einmal-Kanülen
Für nahezu schmerzfreie und sichere Injektion des Insulins
- Extra-Du?nnwand-Technologie für optimalen Insulinfluss
- Hochfeiner Drei-Facetten-Schliff
- Spezielle Silikonbeschichtung
- Latex-frei, PVC-frei, DEHP-frei
Die B.BRAUN Omnican® fine Pen Kanülen bieten eine einfache und sichere Handhabung. Sehr geringe Gewebeverletzungen durch extrem feinen 3-Facettenschliff der Spitze und spezielle Beschichtung. Mit Extra Thin-Wall-Technologie, die selbst bei den dünnsten Kanülen mit einem großen Innendurchmesser für einen guten Insulinfluss sorgt und die Injektionszeit verkürzt.
Fester und sicherer Halt durch nur zweimaliges Drehen des Kanülenhalters.
B.BRAUN Omnican® fine für alle gängigen Pen-Injektions-Systeme
Einmalkanülen mit innerer Nadelkappe für Pen-Injektions-Systeme. Mit allen gängigen Insulin-Pens kompatibel. Spezieller Schliff der Kartuschenseite zum Verhindern des Ausstanzens von Kartuschenstopfen.
Materialzusammensetzung der Einmalpenkanu?len
Kanülenhalter aus Polypropylen
Penkanüle aus rostfreien Edelstahl mit Silikonbeschichtung
Äußere Nadelkappe aus Polyethylen
Innere Nadelkappe aus aus SBC (Styrol-Butadien-Copolymer)
Gefertigt nach der DIN EN ISO-Norm 13485 und 11608.
Lieferumfang:
Packung zu 100 Stück.
Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der
Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst,
das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Abschnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.
Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.
- Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
- Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.
Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Recherche für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen können.