MAICO Piloten-Hörtest

Zwei Geräte in einem: Sprachtest und Tonaudiometrie

Art. Nr.: 305310

MAICO Piloten-Hörtest

Zwei Geräte in einem: Sprachtest und Tonaudiometrie

Art. Nr.: 305310
  • Zur spielerischen Überprüfung des Hörvermögens und des Sprachverstehens
  • Einbindbar in Praxis-Software
  • Für Kinder ab ca. 6 Jahren
  • Tonaudiometer mit 11 Prüffrequenzen
  • Lieferumfang: Inkl. Piloten-Hörtest, Kopfhörer, Schnitte, Bildtafel. Auswerteblock und Stickerrolle.
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Buch mit 14 Farbtafeln
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MAICO Piloten-Hörtest

Zwei Geräte in einem: Sprachtest und Tonaudiometrie

  • Zur spielerischen Überprüfung des Hörvermögens und des Sprachverstehens
  • Einbindbar in Praxis-Software
  • Für Kinder ab ca. 6 Jahren

Leichte Überprüfung von Hörvermögen und Sprachverstehen von Kindern

Der MAICO Piloten-Hörtest ist in die Praxis-Software einbindbar und wurde zur spielerischen Überprüfung des Hörvermögens und des Sprachverstehens von Kindern ab 6 Jahren entwickelt. Der Patient erhält über die Kopfhörer die Anweisung, verschiedene Begriffe auf einer Bildtafel zu zeigen. Parallel wird die Lautstärke der vorgesprochenen Sätze automatisch und in mehreren Schritten über 8 Frequenzen verringert (70 dBHV - 25 dBHV). Während des Tests wird der Schwierigkeitsgrad durch abnehmende Testpegel kontinuierlich gesteigert. Das zusätzlich integrierte Tonaudiometer testet 11 Frequenzen und dient zur genauen Bestimmung der Hörschwelle bei Kindern ab dem Schulalter. Im Anschluss an den MAICO Piloten-Hörtest werden die Kinder mit dem "Pilotenschein" ausgezeichnet.

MAICO Piloten-Hörtest

In verschiedenen Sprachen erhältlich

Das Audiometer ist in einer von 29 Sprachen Ihrer Wahl erhältlich und somit auch für die Untersuchung von fremdsprachigen Kindern geeignet. Weitere Fremdsprachen können optional erworben werden. Der interne Speicher bietet Platz für bis zu 6 zeitgleich gespeicherten Sprachen.

Tonaudiometrie nach EBM abrechenbar

EBM 03335 Hausarzt
EBM 04335 Kinderarzt

Lieferumfang:

Inkl. Piloten-Hörtest, Kopfhörer, Schnitte, Bildtafel. Auswerteblock und Stickerrolle.

GERÄTEMANAGEMENT
gemäß MPBetreibV

MTK PRÜFUNGEN

MTK (Messtechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §14

Messtechnische Kontrollen dienen zur Feststellung, ob ein Me­di­zin­produkt mit Messfunktion die zulässigen maximalen Mess­abweichun­gen (Fehlergren­zen) einhält. Die MPBetreibV schreibt die Aufbewahrung des Protokolls sowie die Kennzeichnung des Gerätes mit einer MTK Prüfplakette vor. Messtechnische Kontrollen dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, durchführen für zum Beispiel:

  • Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
  • Audiometer
  • Ergometer

Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben.

STK PRÜFUNGEN

STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §11 

Für Betreiber von Medizinprodukten vorge­schriebene Sicher­heitsüberprüfung. Die STK darf nur von Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, zur rechtzeitigen Er­kennung von Gerä­te­mängeln und Risiken für Personal und Patienten durchgeführt werden, z.B. für:

  • Defibrillatoren
  • EKG-Geräte/HF-Geräte
  • Infusions-/Spritzenpumpen
  • Inkubatoren
  • Patientenmonitore
  • Reizstrom-Therapiegeräte
  • Ultraschallvernebler
  • Sekretabsaugpumpen

Prüfintervall: in der Regel jährlich bzw. nach Herstellerangaben

DGUV V3 PRÜFUNGEN

DGUV V3 Prüfung (bisher BGV-A3)

Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Ge­räte, Bestrahlungsgeräte, Laborgeräte usw. ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Be­rufs­­genossen­schaf­ten. In diesen Regelwerken (UVV, DGUV Vorschrift 3 und GUV2.10) sind Art und Umfang dieser Kon­trollen geregelt. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Ge­werbeaufsichtsämter sowie die Berufs­ge­nossen­schaften.

Prüfintervall: jährlich

GERÄTEMANAGEMENT

Gerätemanagement

Die gesetzlichen Vorgaben beim Errichten und Be­treiben von Medizinprodukten erfordern insbesondere das Wahr­nehmen von Betreiberpflichten in Zu­sam­men­hang mit der Medizin­pro­dukte-Betreiber­ver­ord­nung, Be­ra­tungs­leistun­gen für den siche­­ren und ökonomischen Betrieb, In­stand­hal­tungs­leistun­gen sowie Prüftätigkeiten.

RÖNTGEN-QUALITÄTSKONTROLLEN

Röntgen-Qualitätskontrollen

Die 2002 geänderte Röntgenverordnung fordert Quali­täts­kontrollen an Röntgen-Durchleuchtungs- und Mammo­gra­phie-Anlagen. Durch eine Sachver­stän­­digen­prüfung nach der Instal­la­tion werden Art und Umfang der Kontrollen definiert.

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Spezifikation: MAICO Piloten-Hörtest

Hersteller Maico
Artikelnummer 305310
Gerätetyp Piloten-Hörtest
Drucker Thermodrucker (optional)
Schnittstellen via USB
Funktionen Bildtafeln für Kinder, Tonaudiometrie mit 8 Prüffrequenzen
Maße (B x T x H) 30,5 x 26 x 6,5 cm
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